Gegen die 180 Meter lange Hängebrücke gingen neun Einsprachen und drei Rechtsverwahrungen ein. Und die Eingaben wurden auch nach Einigungsverhandlungen Ende vergangenen Jahres nicht zurückgezogen.
Nun wird das Baubewilligungsverfahren für eine Hängebrücke in Oberhofen bis Ende Mai 2019 sistiert. So kann die Bauherrschaft weitere Abklärungen treffen und die Gemeinde eine Konsultativabstimmung durchführen.
Mehr Sorge tragen zu Natur und Landschaft
Der Regierungsstatthalter von Thun hat zudem aufgrund von Fachberichten Projektanpassungen und zusätzliche Unterlagen nachgefordert, wie er am Montag in einer Mitteilung schreibt. Dazu gehören etwa Sicherheitsmassnahmen oder Massnahmen zum Tier- und Landschaftsschutz.
Auch in der Gemeindepolitik wird das Geschenk kontrovers diskutiert. Der Oberhofner Gemeinderat zieht darum in Betracht, an der Gemeindeversammlung vom 13. Mai 2019 eine Konsultativabstimmung durchzuführen, ob die Gemeinde die geplante Hängebrücke als Geschenk annehmen soll.