Zum Inhalt springen

Gesetz über tiefen Untergrund Solothurn verzichtet, Aargau hat eines für wenige Fälle

Turm
Legende: Bohren im tiefen Untergrund, braucht es dafür ein Gesetz? Ja findet der Aargau, Nein der Kanton Solothurn. Keystone

Seit 2013 regelt im Kanton Aargau ein neues Gesetz alles was die Nutzung des Bodens unter der Oberfläche betrifft. Sogar das Volk stimmte der nötigen Verfassungsänderung zu. Geregelt werden sollten Geothermie-Vorhaben oder die Suche nach Bodenschätzen.

Vier Jahre danach zeigt sich, dass der Ansturm auf das zuständige Amt ausgeblieben ist. Vier Gesuche für Voruntersuchungen hat der Kanton bewilligt. Im Moment sei kein Gesuch mehr hängig, sagt Oliver Genoni vom Amt für Umwelt. Es gäbe aber einige lose Anfragen.

Weder Erdgas noch Erdwärmebohrungen waren erfolgreich

Die bisher erteilten Bewilligungen sind alle ins Leere gelaufen:

  • Erdgas-Untersuchungen führte die Firma SEAG zwar durch. In anderen Kantonen seien die Voraussetzungen für Bohrungen nach Erdgas aber besser, sagt SEAG-Vizepräsident Patrick Lahusen.
  • Ein Erdwärme-Projekt in Oftringen wurde aufgegeben. Hier hätte ein Fernwärmenetz mit Erdwärme betrieben werden sollen. Ausserdem war eine Wärmespeicheranlage im Boden geplant. Das Projekt sei an der fehlenden lokalen Unterstützung gescheitert, sagt Peter Woodtli von den Initianten.
  • Kraftwerksprojekte, die aus Erdwärme Strom erzeugen, sind im Aargau keine geplant. Im Moment wolle niemand viel Geld investieren ohne zu wissen ob sich dies lohne, sagt Matthias Jauslin vom Verein Geothermische Kraftwerke Aargau.

Während der Aargau eine gesetzliche Grundlage für solche Anfragen hat, verzichtet der Kanton Solothurn vorerst auf ein entsprechendes Gesetz. Es gäbe im Moment kein Anwendungsbedarf, heissts beim zuständigen Solothurner Amt für Umwelt gegenüber SRF.

Meistgelesene Artikel