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Gesundheitsressort St. Moritz Trotz Gerichtsurteil weiter in der Schwebe

Das Verwaltungsgericht hat Beschwerden gegen das Projekt abgewiesen. Diese sind aber noch nicht rechtskräftig.

Gegen das Projekt, das 2015 von der Stimmbevölkerung gutgeheissen wurde, haben sich zwei Luxushotels und Private gewehrt. Sie bemängeln unter anderem, das geplante Ressort in dieser Grösse beeinträchtige das Dorfbild von St. Moritz.

Verwaltungsgericht weist Beschwerden ab

Das Bündner Verwaltunsgericht hat die Beschwerden abgewiesen. Damit könnte das Ressort, welches ein Gesundheitshotel und den Neubau der Klinik Gut beheimaten soll, theoretisch gebaut werden.

Für die Initianten ändert sich vorerst aber nichts. Bis Anfangs Februar können die Urteile zu den Beschwerden weitergezogen werden. Ob dies auch geschieht, ist derzeit noch nicht klar. Ein Entscheid über einen Weiterzug sei nicht gefallen, heisst es von einem der Anwälte.

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