Noch im Juli hatte die Wettbewerbskommission (Weko) angekündigt, die Spitalfusion «vertieft» zu prüfen, weil sie «Anhaltspunkte für eine Begründung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung» sah. Nach der Prüfung geht die Weko nun zwar von einer «starken Marktposition» der Spitalgruppe aus, sieht den Wettbewerb aber nicht in Gefahr. So seien die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Intervention der Wettbewerbshüter nicht erfüllt. Aus kartellrechtlicher Sicht stünden der Spitalfusion «in der gemeldeten Form» keine Hindernisse mehr im Weg.
Die beiden Gesundheitsdirektoren hatten am 3. Juli die Staatsverträge der beiden Basel präsentiert, die rechtliche und finanzielle Punkte der Spitalfusion klären. Der Baselbieter Gesundheitsdirektor Thomas Weber hatte versprochen, dass die beiden Kantone ihre eigenen Spitäler nicht unzulässig bevorzugen würden.
Vernehmlassung läuft
Operativ loslegen soll die seit gut zwei Jahren geplante gemeinsame Spitalgruppe, der weitere Partner beitreten können, am 1. Januar 2020. Das Grossprojekt hat noch einige Schritte vor sich, darunter ein Gesamtarbeitsvertrag für das Personal in beiden Kantonen und - je nach Ausgang der Parlamentsdebatten - voraussichtlich Urnengänge 2018.
Die im Juli gestartete Vernehmlassung läuft noch bis am 3. Oktober; Widerstände sind bereits laut geworden. So liess die grösste Stadtbasler Partei, die SP, verlauten, dass sie der Spitalfusion in der geplanten Form nicht zustimme.