Das Bezirksgericht Baden hat am Dienstag eine 32-jährige Frau und ihren 40-jährigen ehemaligen Freund verurteilt. Der Mann hatte im Herbst 2014 den zweijährigen Sohn der Frau zu Tode geschüttelt und ihn zuvor monatelang misshandelt. Die Frau hatte dies nicht verhindert.
13 Jahre für Freund der Mutter
Das Gericht sprach den Mann der vorsätzlichen Tötung und der mehrfachen Körperverletzung schuldig. Es verhängte eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren. Die Frau erhielt eine bedingten Freiheitsstrafe von 8 Monaten wegen mehrfacher fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen.
Vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen sprach das Gericht sie frei. Zu Freisprüchen kamen die Richter bei beiden Beschuldigten auch in Bezug auf einzelne Verletzungen wie Beulen, blaue Flecken oder Kratzer, die sich das Kind durchaus auch bei Stürzen und durch Anstossen hätte holen können.
Der Mann muss seiner ehemaligen Freundin wegen der Tötung ihres Kindes eine Genugtuung von 45'000 Franken entrichten. Dem leiblichen Vater des Kindes, der seit der Trennung von der Frau kaum mehr Kontakt zum Sohn hatte, sprach das Gericht eine Genugtuung von 25'000 Franken zu.
Verletzungsserie seit Frühsommer 2014
Im Frühling 2014 war der neue Freund der Frau ins Leben von Mutter und Sohn getreten und weilte bald häufig in der Wohnung. Er betreute den Kleinen immer wieder allein. Von da an wies der Bub ständig neue Verletzungen auf - von Beulen und blauen Flecken über eine Verbrennung und Würgemale bis hin zu einer Gehirnerschütterung. Mitte Oktober starb der Kleine an einem Schütteltrauma.
Nach seinem Tod entdeckten die Gerichtsmedizinier noch zahlreiche weitere frische und ältere Verletzungen. Darunter waren namentlich Einblutungen im Gehirn und Stauchungsbrüche von drei Brustwirbeln. Das Kleinkind müsse über längere Zeit Schmerzen gelitten haben, sagte die Gerichtsvorsitzende.
Indizien überzeugten Gericht
Der Mann hatte das tödliche Schütteln zugegeben, wollte aber mit den Verletzungen nichts zu tun gehabt haben. Die Gesamtheit der Indizien überzeugte indes das Gericht von seiner Schuld, wie die Vorsitzende in der mündlichen Urteilsbegründung sagte.
Die Frau hatte angegeben, sie habe nicht geahnt, dass ihr Kind misshandelt werde. Sie habe angenommen, der Bub habe sich jeweils beim Spielen selbst verletzt, sei er doch sehr lebhaft gewesen.
Das Gericht war jedoch der Ansicht, die die Mutter hätte reagieren und ihr Kind schützen müssen. Die bevorstehende Tötung ihres Sohnes habe sie allerdings nicht voraussehen können. Aus diesem Grund erfolgte der Teilfreispruch.