In der Vernehmlassung habe sich die überwiegende Mehrheit positiv zum neuen Gewässergesetz geäussert, teilte die Luzerner Staatskanzlei mit. Mit der Neuregelung übernimmt der Kanton einen Grossteil der Aufgaben im Wasserbau wie auch deren Finanzierung. Die Gemeinden werden entlastet - ab 2018 um über 20 Millionen Franken pro Jahr. In Kraft treten soll das neue Gesetz Mitte 2018.
Erste Vorschläge scheiterten
Der erste Entwurf 2014 sah eine Einteilung sämtlicher öffentlicher Gewässer in Kantons- und Gemeindegewässer vor. Demnach wäre der Besitzer allein für Unterhalt, Bau und Kosten zuständig gewesen. Der Vorschlag erhielt aber keine Mehrheit.
Bis das revidierte Gesetz in Kraft ist, drohen Verzögerungen bei neuen Hochwasserschutz-Projekten, da die Kostenbeteiligung der Gemeinden - die mit der Gesetzesrevision voraussichtlich wegfällt - in den meisten grösseren Fällen umstritten ist.