Der Kanton St. Gallen und die Gemeinden haben verstärkt Kontrollen durchgeführt, ob die Landwirtinnen und Landwirte die vorgeschriebenen Abstände zu Gewässern, Hecken, Mooren oder Ufergehölzen einhalten.
Im Frühling und Sommer waren Teams unterwegs und kontrollierten frisch gegüllte Wiesen, die an solche Pufferstreifen grenzen, wie die St. Galler Staatskanzlei mitteilt. Die Verfehlungen wurden dokumentiert. Dabei fiel auf, dass nicht nur unerlaubt Gülle oder Mist in den Pufferstreifen ausgebracht wurde, sondern dass dort auch unerlaubtes Material wie Siloballen, organischer Dünger oder Grüngut gelagert wurde.
In diesen Verstössen sind jedoch nicht nur solche gegen die Vorschriften zu Pufferstreifen enthalten, sondern auch solche aus den ordentlichen Betriebskontrollen. Verstösse, die nicht über Direktzahlungen sanktioniert werden, bringen die zuständigen Ämter zur Anzeige, wie der Kanton St. Gallen schreibt.