Durch Ein- oder Umzonungen gewinnen Grundstücke an Wert. Der Bund schreibt vor, dass Investoren einen Teil des Gewinns künftig an den Staat abliefern. Der Zuger Kantonsrat hat nach langer Diskussion beschlossen, wie hoch diese Abgabe sein soll.
Zug bleibt beim Minimum
Konkret will der Rat nicht weiter gehen, als es der Bund zwingend vorschreibt: 20 Prozent sollen Investoren an den Staat abliefern, wenn ein Grundstück eingezont wird und damit erheblich an Wert gewinnt.
Ebenfalls 20 Prozent werden fällig, wenn Land auf- oder umgezont und dadurch wertvoller wird. Voraussetzung ist allerdings, dass der Boden dadurch mindestens 50 Prozent an Wert gewinnt oder die Ausnutzung um mindestens 50 Prozent steigt.
Mit dem Mehrwertausgleich soll verhindert werden, dass Private bei Bauprojekten viel Gewinn erzielen und die öffentliche Hand gleichzeitig auf den Kosten sitzenbleibt, etwa weil wegen zusätzlicher Wohnungen Schulen und Strassen nötig werden.
Datenbank für potenzielle Gewalttäter
Vor schweren Gewalttaten gibt es oft erkennbare Anzeichen. Der Zuger Kantonsrat hat am Donenrstag deshalb entschieden, eine Gefährdungsmeldung einzuführen. So können gewaltbereite Personen registriert werden. Aufgrund des Datenschutzes sollen diese Einträge spätestens zehn Jahre nach dem letzten Vorfall gelöscht werden.