- Die Abteilung für Umwelt des Kantons Aargau kontrolliert gemäss Regierungsrat die Emissionen bei Zementwerk korrekt.
- Der Regierungsrat hat eine Aufsichtsanzeige von zwei Umweltorganisationen gegen die Behörde abgewiesen.
- Der Entscheid ist endgültig.
Die Abteilung für Umwelt nehme ihre Vollzugstätigkeit gewissenhaft wahr, teilte die Staatskanzlei am Freitag mit. Der Abteilung sei kein Fehlverhalten anzulasten, das ein aufsichtsrechtliches Eingreifen rechtfertigen würde. Konkret habe die Abteilung bei den Zementwerken für alle Schadstoffe einen einjährigen Kontrollrhythmus angeordnet. Dies gehe wesentlich weiter als die gesetzlichen Vorgaben.
Bei den Grenzüberschreitungen handle die Fachstelle entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, indem sie Sanierungsmassnahmen anordne und durchsetze. Der Regierungsrat attestiert der Fachstelle «insgesamt eine zeitnahe, den Umständen entsprechende und zielorientierte Handlungsweise».
Anfechtung nicht möglich
Hinter der Anzeige stehen die beiden Umweltorganisationen «Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz» und «Pingwin Planet». Die kantonale Abteilung für Umwelt würde die bundesrechtlichen Vorgaben betreffend den krebsfördernden Substanzen wie Benzol und Dioxine bei den Zementwerken nicht durchsetzen, bemängelten sie.
Die Umweltorganisationen haben keine Möglichkeit, den Entscheid des Regierungsrats anzufechten. Bei einer Aufsichtsanzeige, so wie sie eingereicht wurde, gibt es lediglich das Recht auf eine Antwort, aber keine Möglichkeit, diese anzufechten.
Martin Forter, Geschäftsführer von Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz, sagt auf Anfrage von SRF, dass er erst am Freitagmorgen von der Antwort des Regierungsrates erfahren habe. Die Umweltorganisationen müssten diesen Entscheid zuerst analysieren, erst dann könne man über das weitere Vorgehen orientieren, so Forter.