Ausgangslage: Die Polizei kann verbieten, dass sich Stalker ihren Opfern nähern oder Kontakt zu ihnen aufnehmen. Allerdings nur, wenn der Stalker oder die Stalkerin zur Familie des Opfers gehört. Wenn es sich beim Stalker um eine fremde Person handelt, muss ein Gericht über ein allfälliges Kontaktverbot entscheiden. FDP, SP und CVP forderten nun in einer gemeinsamen Motion, dass alle Stalking-Opfer den gleichen Schutz erhalten sollen.
Es macht keinen Sinn, dass nur bei bestimmten Opfern Schutzmassnahmen getroffen werden können.
Pro: Die Befürworter argumentierten, die heutige Regelung sei nicht mehr zeitgemäss. Die Polizei brauche beim Stalking Mittel, um unverzüglich Konsequenzen aufzuzeigen, wenn Grenzen überschritten würden. Ausserdem mache es keinen Sinn, dass nur bei bestimmten Opfern Schutzmassnahmen getroffen werden könnten.
Sie greifen in die Grundrechte der Menschen ein.
Contra: Gegen die Motion sprachen sich die SVP, die Grünen und die AL aus. Sie argumentierten mit den Grundrechten. In der Schweiz seien es die Gerichte, die über die Einschränkung von Freiheitsrechten entschieden und nicht die Polizei. Bei einer Gesetzesänderung würden Stalker nur aufgrund eines Verdachts bestraft, ohne Verfahren und ohne Urteil.
Resultat: Die Mehrheit des Rats war der Meinung, dass alle Stalking-Opfer wirkungsvoll und rasch einen besseren Schutz erhalten sollen. Der Kantonsrat stimmte der Motion mit 103 zu 70 Stimmen zu. Nun muss der Regierungsrat ein entsprechendes Gesetz erarbeiten.