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Bild einer Justitia-Statue
Legende: Es bestehe kein verfassungsrechtliche Verpflichtung, urteilten die Bundesrichter. Keystone

Gleichstellungspolitik Bundesgericht weist Beschwerde von Zuger Linken ab

19 Personen kritisierten, der Kanton Zug fördere die Gleichstellung zu wenig. Das Bundesgericht sieht es anders.

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von 19 Personen aus dem Kanton Zug wegen Rechtsverweigerung in Fragen der Gleichstellung von Mann und Frau abgewiesen. Sie kritisierten, es seien keine nennenswerten Massnahmen zur Förderung der Gleichstellung getroffen worden.

Kommisson für Gleistellung 2010 abgeschafft

Hintergrund der Beschwerde ist die Abschaffung der Kommission für Gleichstellung von Mann und Frau im Jahr 2010. Verschiedene Parteien und Organisationen gingen vor Bundesgericht. Das hielt fest, der Kanton Zug könne verfassungsrechtlich nicht zur Wiederherstellung einer Fachstelle oder Kommission für Gleichstellung verpflichtet werden. Der Kanton müsse aber eine Ersatzlösung treffen.

«Mehrjährige Untätigkeit»

Nach Ansicht der Beschwerdeführer ist der Kanton seither trotz verschiedener Vorstösse untätig geblieben, was einer Rechtsverweigerung gleichkomme.

Das Bundesgericht hingegen stellt fest, der Kanton habe eine Gleichstellungsverordnung und ein Massnahmenplan beschlossen. Er sei somit nicht untätig geblieben.

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