Die Baukommission der Stadt Olten hat im langjährigen Streit um das sogenannte «Goldene Dach» einen weiteren Sieg davon getragen. Das kantonale Bau- und Justizdepartement hat eine Beschwerde der Hausbesitzer abgelehnt, wie die Stadt Olten am Dienstag mitteilte.
Demnach müssen die Hausbesitzer das Baugesuch, um die Lukarnen zu beseitigen oder zu verkleinern, unverzüglich einreichen. Ausserdem muss das goldglänzende Dach so verändert werden, «dass von ihm keinerlei störende Wirkung mehr ausgeht». Hierfür sei ein Muster auf einem Teil des Dachgeschosses anzubringen.
Die Vorgeschichte in Kurzform:
- 2008: Stadt Olten erteilt Baubewilligung
- 2009: Baubeginn
- 2010: Kanton Solothurn wehrt sich gegen zu grosse Lukarnen
- 2011: Der Stadt Olten ist das goldige Dach zu glänzend
- 2015: Bundesgericht entscheidet, dass das Dach zu auffällig und die Fenster zu gross sind