Kurz vor Ablauf der fünfjährigen Frist hatten sich noch diverse mögliche Besitzer des Goldes gemeldet. Wie die Regionalpolizei am Montag mitteilte, konnte sie jedoch trotz umfangreichen Ermittlungen die Goldbarren niemandem zuordnen.
Weil der rechtmässige Eigentümer nicht eruiert werden konnte, geht der aussergewöhnliche Fund nun an die Gemeinde. Am kommenden Freitag werden die Goldbarren an den Gemeinderat übergeben.
Finderlohn versprochen
Gefunden hatte das Gold der Bauamtsleiter und ein Lehrling der Gemeinde Klingnau im Juni 2012 während ihrer Arbeitszeit. Weil die Beiden zum Zeitpunkt des Fundes in einem öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnis standen, gehen die Goldbarren gemäss Obligationenrecht an ihren Arbeitgeber, also an die Gemeinde Klingnau.
Die beiden ehrlichen Finder sollen gemäss Gemeinderat nach gängiger Praxis zehn Prozent des Fundwerts erhalten.
Aufwändige Ermittlungen
Die Aargauer Justizbehörden betrieben einigen Aufwand, um die Hintergründe des Goldfundes zu erhellen. Auf der Suche nach dem Goldbarren-Eigentümer hatten Spezialisten bei der kriminaltechnischen Untersuchung einen Fingerabdruck entdeckt.
Der Abdruck führte gemäss Staatsanwaltschaft zu einem Bosnier, der zur Zeit des Goldfundes wegen Widerhandlung gegen das Ausländergesetz im Gefängnis sass. Es liess sich nicht nachweisen, dass es sich bei den Goldbarren um Deliktsgut handelt. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits 2015 zwei Strafverfahren eingestellt.