Die Dokumente: Während den Ausgrabungen beim St.Galler Kloster in den 1960er-Jahren erstellten die Archäologen Dokumentationen über ihre Arbeit. Diese «Tagebücher» enthalten wichtige Informationen über den Kontext, in welchem die Fundstücke ausgegraben wurden.
Die Sicht des Kantons St.Gallen: Katrin Meier vom Kulturamt stellt sich auf den Standpunkt, dass diese Dokumentationen in den Besitz der öffentlichen Hand gehören. Es handle sich beim Kloster St.Gallen um ein Weltkulturerbe. Da sei es zwingend, dass die wissenschaftlichen Unterlagen korrekt und für immer am richtigen Ort gelagert würden. Zudem habe damals die öffentliche Hand auch den Auftrag zu den Ausgrabungen gegeben und diese bezahlt. Die Fundstücke selbst sind bereits beim Kanton St.Gallen eingelagert.
Die Sicht von Professor Sennhauser: Die Stiftung von Professor Hans Rudolf Sennhauser ist im Besitz von verschiedenen Unterlagen seiner Forschungsarbeiten. Diese müssten als Ensemble erhalten werden, meint Sennhauser. Die Dokumente wurden dem Kanton St.Gallen in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Zudem sei der Zugang via Stiftung jederzeit möglich.
Die weiteren Schritte: Nun muss ein Gericht entscheiden, ob die Unterlagen bei der Stiftung bleiben oder dem Kanton St.Gallen übergeben werden müssen. Katrin Meier vom Kulturamt rechnet mit einem Entscheid nach den Sommerferien. Erst dann - wenn die Ausgangslage geklärt sei - werde der Kantonsarchäologe die Fundstücke und Dokumente auswerten.