Viele Dienstleistungen der Stadt Zürich sind kostenlos, wenn eine Einwohnerin oder ein Einwohner stirbt. Dazu gehören unter anderem ein einfacher Sarg, eine Überführung der Verstorbenen innerhalb der Stadt, die Einäscherung oder die Abgabe eines Reihengrabes, einer Urnen-Nische oder eines Platzes im Gemeinschaftsgrab. Bis 2017 bot die Stadt Zürich auch einen Gratis-Fahrdienst für die Hinterbliebenen an. Bei etwa 4000 Todesfällen pro Jahr wurde der Fahrdienst in den letzten Jahren rund 1000 Mal in Anspruch genommen. Aus Spargründen und wegen mangelnder Nachfrage wurde diese Dienstleistung vergangenes Jahr dann abgeschafft.
Das Stadtzürcher Parlament fordert nun, dass Hinterbliebende wieder gratis an Beerdigungen gefahren werden. Es überwies ein Postulat von AL-Gemeinderätin Andrea Leitner mit 83 Ja- zu 35 Nein-Stimmen. Die Postulantin begründete den Vorstoss mit der schwierigen emotionalen Lage für die Verwandten. Sie sollten sich nicht auch noch um die Reise zum Friedhof kümmern.
Der Gratis-Fahrdienst ist ein wichtiger Beitrag einer solidarischen Gemeinschaft.
Stadtpräsidentin Corine Mauch (SP) erklärte im Rat, seit der Abschaffung habe es keine einzige Nachfrage oder Reklamation gegeben. Das Angebot sei gesellschaftlich überholt. Ausserdem spare die Stadt jährlich 100'000 Franken.
Diese Sparmassnahme ist vertretbar.
Die Ratsmehrheit widersprach dem Stadtrat. Das Parlament überwies das AL-Postulat, dagegen sprachen sich nur FDP und GLP aus. Der Stadtrat muss nun gegen seinen Willen die Wiedereinführung prüfen.