Mit dem Geld muss der Kanton Massnahmen für die Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und italienischen Sprache und Kultur treffen, wie die Kantonsregierung am Donnerstag mitteilte. Zudem muss der Kanton Organisationen und Institutionen unterstützen.
Weiter ist für 2017–2018 vorgesehen, dass die Finanzhilfe des Bundesamtes für Kultur an Graubünden extern beurteilt und bewertet wird. Damit sollen die Wirkung der kantonalen Massnahmen, die Leistungen der Organisationen und allfällige Änderungen für die nächste Periode geprüft werden.
Diese Evaluation bezieht sich auf die Sprachorganisationen Lia Rumantscha und Pro Grigioni Italiano sowie auf die Agentura da Novitads Rumantscha. Einbezogen werden überdies die Spracherhaltungs- und Förderungsmassnahmen des Kantons.