Was kompliziert tönt ist simpel: Wenn das Bündner Parlament will, kann es dank diesem Instrument all seine Entscheide auch noch dem Volk an der Urne vorlegen, sei dies ein Gesetz oder ein Millionenkredit.
Einziger Einsatz bisher beim Thema «Olympische Winterspiele»
Diese spezielle Form des Referendums wurde vor acht Jahren mit der neuen Kantonsverfassung 2004 eingeführt. Dann wurde es still um dieses Instrument. Erst vor kurzem benutzten die Politikerinnnen und Politiker das ausserordentliche Behördenreferendum zum ersten Mal bei Olympia.
Auf dem Abstimmungszettel wäre es nach der Regierung nur um die Grundsatzfrage gegangen: Sind Sie für Olympische Spiele?
Der Grosse Rat entschied dann aber, auch über die dafür notwendigen 300 Millionen abstimmen zu lassen. Möglich war dies nur wegen des ausserordentlichen Behördenreferendums.
Unnötiges Instrument
Für eine Mehrheit des Bündner Parlaments soll es bei dieser einen Ausnahme bleiben. Sie sagen, wenn der Grosse Rat etwas entscheidet, soll er auch dazu stehen. Schliesslich sei man vom Volk dafür gewählt worden. Auch gebe es weiterhin die Möglichkeit, ausserhalb des Parlaments Unterschriften zu sammeln und so ein Referendum zu einem Gesetz zu erzwingen.
Eine Minderheit des Grossen Rates will auch in Zukunft die Möglichkeit haben, das Volk zu den eigenen Entscheiden zu befragen. Man habe bisher zuwenig Erfahrung mit diesem Instrument gesammelt.