Mit der Bewilligungspflicht soll dafür gesorgt werden, dass die Verantwortung für eine medizinische Behandlung bei einer entsprechend ausgebildeten Fachperson liegt; unabhängig davon, ob die Person selbständig arbeitet oder in einem Spital angestellt ist. Das teilte die Bündner Regierung am Donnerstag mit.
Wie die Regierung auf Anfrage weiter präzisierte, enthält die Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung die Kompetenz zum abschliessenden Entscheid in Fachfragen. Personen, deren Berufsausübung unter der fachlichen Aufsicht einer anderen Person erfolgt, benötigen keine solche Bewilligung.
Bei der neuen fachlichen Bewilligungspflicht handelt es sich um eine Anpassung kantonalen Rechts an das Bundesrecht. Ansonsten wurde im Zuge der Teilrevision des Gesundheitsgesetzes vor allem der Entwicklung im Gesundheitswesen Rechnung getragen, schreibt die Regierung.