Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Der Automatismus, wonach die Lohnsumme der 3000 Kantonsangestellten jedes Jahr um ein Prozent erhöht wird, wird aufgehoben. Neu kann das Kantonsparlament jährlich über die Lohnentwicklung frei entscheiden.
- Die Regelung der Nebenbeschäftigungen wird mit einer allgemeinen Meldepflicht ergänzt.
- Es werden die notwendigen gesetzlichen Grundlagen für die Bearbeitung von Personendaten geschaffen. Dies gilt insbesondere für die Führung von elektronischer Personaldossiers und Personal-Informationssystemen.
- Der Daten- und der Rechtsschutz wird verbessert. Neu kann jeder Entscheid in personalrechtlichen Streitigkeiten an ein oberes kantonales Gericht weitergezogen werden.
- Für die Anstellung und Kündigung von Lehrpersonen an kantonalen Schulen ist neu die Schulleitung zuständig.
- Für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird der Mutterschaftsurlaub erweitert. Der zweiwöchige Schwangerschaftsurlaub vor der Geburt hingegen wird abgeschafft, dafür wird der gesundheitliche Schwangeren- und Mutterschutz ausgebaut.
- Vaterschafts- und Adoptionsurlaub werden explizit im Gesetz verankert.
Die Regierung hat die Botschaft zu einer Teilrevision des Personalgesetzes an den Grossen Rat verabschiedet. Das Kantonsparlament behandelt das Geschäft in der Augustsession. In Kraft treten soll die Gesetzesrevision auf 2017.
Rückblick: Totalrevision 2014 war zu grosszügig
Vor zwei Jahren war das totalrevidierte Personalgesetz einer hauchdünnen Parlamentsmehrheit zu mitarbeiterfreundlich. Die Gegner waren der Meinung, die Arbeitsbedingungen für die Kantonsangestellten seien bereits gut, ein neues Gesetz nicht nötig und es würde die Privatwirtschaft nur unter Zugzwang setzen.
Ein Jahr später erteilte der Grosse Rat der Regierung schliesslich den Auftrag, anstatt einer Totalrevision eine Teilrevision des Personalgesetzes in Angriff zu nehmen.