Wer vom Stimm-und Wahlrecht in Chur Gebrauch machen wolle, der müsste laut Stadtrat über eine Niederlassungsbewilligung verfügen. Damit ist der Vorschlag der mehrheitlich linken Stadtregierung etwas restriktiver, als die Forderung der Sozialdemokraten. Diese verlangen nur drei Jahre ununterbrochenen Aufenthalt in der Kantonshauptstadt.
Positive Erfahrungen in anderen Gemeinden
Die Erfahrungen von Gemeinden im Bündnerland und in Appenzell Ausserrhoden, die das Ausländerstimmrecht bereits kennen, seien durchwegs positiv, schreibt die Regierung in ihrem Antrag an das Stadtparlament. Das Stimm- und Wahlrecht trage zur Integration der ausländischen Einwohner bei. Zudem würden diese Bürgerrechte einen Anreiz darstellen, sich in Chur niederzulassen, meint die Exekutive.
Parlament behandelt Vorstoss im September
In Chur wohnen rund 30'000 Schweizerinnen und Schweizer und 7'500 Ausländerinnen und Ausländer. Von letzteren besitzt rund die Hälfte eine Niederlassungsbewilligung. Graubünden kennt die Möglichkeit des kommunalen Ausländerstimm- und Wahlrechtes seit 2003. Seither wurde es von 18 der 158 Gemeinden eingeführt, etwa von Arosa, Vals und der Talgemeinde Bergell.
Um diese Rechte auch in Chur einzuführen, wäre eine Änderung der Stadtverfassung nötig. Das bürgerlich dominierte Parlament wird sich Anfang September mit dem Geschäft befassen.