In einem Vorstoss verlangen die Vertreter des Bistums Chur im Bündner Kirchenparlament Corpus Catholicum die Einsetzung einer Kommission, welche konkrekte Reformvorschläge erarbeitet. Bistumssprecher Giuseppe Gracia bestätigte gegenüber der sda einen Bericht in der «Schweiz am Sonntag».
Zudem soll sich das Corpus Catholicum klar zu den Vorgaben der Bischofskonferenz zum Verhältnis der Bistümer zu den Landeskirchen und Kirchgemeinden bekennen. Das Vademecum sieht vor, dass Landeskirchen und Kirchgemeinden den Begriff «Kirche» nicht mehr im Namen führen dürfen.
Reformen verlangt die SBK auch bei der Pfarrwahl. Nach kanonischem Recht würden Pfarrer vom Bischof eingesetzt, begründet sie das. Bestehen Pfarrwahlrechte durch die Kirchgemeinde, empfehlen die Bischöfe «parallele Rechtsakte»: demokratische Wahl durch die Gemeinde, Einsetzung nach kirchlichem Recht durch den Bischof.
Abschaffen will die SBK die Wiederwahl von Pfarrern. Pfarrer für
beschränkte Amtszeiten zu wählen, steht laut Vademecum «im
Gegensatz zur üblicherweise unbefristeten kanonischen Ernennung».