Der Mitte Dezember von einer Versammlung der Ilanzer Bürgergemeinde gegründeten neuen Genossenschaft hätten alle Aktiven und Passiven der Bürgergemeinde übertragen werden sollen.
Doch die Kantonsregierung legte ihr Veto ein. Die Rechtslage erlaube die Auslagerung von Vermögenswerten auf eine bürgerliche Genossenschaft nur dann, wenn in einer fusionierten politischen Gemeinde keine Bürgergemeinde mehr bestehe, teilte die Regierung am Montag mit. Das sei aber in Ilanz nicht der Fall.
In der neuen Gemeinde, der Fusion aus 13 Kommunen, werde es eine neue Bürgergemeinde geben. Die Regierung stellte zudem fest, dass es der Bürgergemeinde Ilanz aus formellen Gründen derzeit gar nicht möglich ist, Beschlüsse zu fassen. Der Bürgerrat bestehe aktuell nur aus einem einzigen Vorstandsmitglied. Er könne somit keine Anträge an die Versammlung stellen.
Wie die Bürgergemeinde auf die neue Situation reagiert ist offen. Für den 30. Dezember, kurz bevor die Fusion Ilanz/Glion in Kraft tritt, ist eine Bürgerversammlung angesagt.
Ilanz/Glion heisst ab Anfang kommenden Jahres die sechstgrösste Gemeinde Graubündens mit 4600 Einwohnerinnen und Einwohnern. Die Stimmberechtigten von 13 Bündner Oberländer Gemeinden hatten sich Mitte November letzten Jahres für den Zusammenschluss ausgesprochen.