Seit Jahrhunderten werden in Graubünden Akten gesammelt und archiviert. Auf den Gemeinden, in den Kreisarchiven, beim Kanton lagern sie, die Heiratsscheine, die Steuerregister, die Richtersprüche, und Geburtsanzeigen. Das neue Gesetzt regelt, wie, wo und wie lange Daten gelagert werden.
Im Rat hat vor allem die Schutzfirst zu reden gegeben. Diese regelt wie lange heikle Daten unter Verschluss bleiben. Die Regierung wollte diese Frist auf 80 Jahre ansetzen. Der Rat hat sich für eine Frist von 50 Jahren entschieden. Unter anderem wurde dies damit begründet, dass die Forschung auf wichtige Daten zugreifen müsse.
Das Gesetz regelt auch, wer in den Funden der Bündner Archiven wühlen darf. Hier werden Hürden abgebaut. Grundsätzlich sollen Interessierte immer Zugang und Auskünfte zum Archivgut erhalten. Ausnahmen kann es bei übergeordneten Interessen geben.