Der Bündner Grosse Rat hatte die kantonale Volksinitiative, die nur eine Fremdsprache statt zwei auf der Stufe Primarschule verlangt, in der Aprilsession mit 82 zu 34 Stimmen für ungültig erklärt. Das Begehren verstosse gegen Bundesrecht und die Kantonsverfassung, argumentierte die Ratsmehrheit.
Der Entscheid des Kantonsparlaments bedeutet, dass das Stimmvolk nicht über die Fremdspracheninitiative abstimmen kann. Das aber wollen die Initianten nicht hinnehmen. Sie teilten am Freitag mit, die Volksinitiative sei nicht an der Rechtswidrigkeit gescheitert, sondern an den regionalpolitischen Verhältnissen. Damit werde ein für die Demokratie unabdingbares Grundrecht auf unzulässige Weise eingeschränkt.