Zum ersten Mal müssen die Bündner Jägerinnen und Jäger in diesem Jahr einen Schiessnachweis erbringen, um die Patente für die Hoch- und die Niederjagd lösen zu können. Bisher wurde von den Jägern lediglich verlangt, vor der Jagd mit der Waffe geschossen zu haben.
Neu müssen sie ein Pflichtresultat erzielen. Die Anforderungen für dieses Pflichtresultat halten sich aber in Grenzen. Wer vier Treffer hintereinander erzielt, hat das Ziel erfüllt. Um die Berechtigung für die Hochjagd zu erhalten, muss aus 100 Metern Entfernung auf eine Zielscheibe geschossen werden. Niederjäger schiessen aus 35 Metern Entfernung auf ein bewegtes Ziel.
Mehr als eine Alibiprüfung?
«Für die meisten Jäger ist das überhaupt kein Problem», sagt der kantonale Jagdinspektor Georg Brosi gegenüber der Sendung «Regionaljournal Graubünden» von Radio SRF; nicht zuletzt deshalb, weil der Grossteil der Jägerschaft während des Jahres den Umgang mit der Waffe genügend übe. Man wolle die Jäger mit dieser Prüfung nicht schikanieren. Vielmehr soll der kleine Test Ansporn für häufiges Training sein, und damit die nötige Routine gewährleisten.
Forderung von Jagdkritikern
Die schweizweite Einführung des Schiessnachweises ist die Antwort auf Kritik seitens des Tierschutzes. Dass immer wieder Wild angeschossen wird und qualvoll verendet, ist ein Hauptargument der Jagdgegner. Die Jäger, so Brosi weiter, seien bestrebt, die Zahl der Fehlschüsse möglichst gering zu halten. Solche Erklärungen und der Schiesstest dürften Tierschützer und Jagdkritiker nur teilweise beruhigen.