Das Bündner Kulturförderungsgesetz wird nach einem Vorstoss aus dem Parlament komplett neu gemacht. Die Hoffnungen an das neue Gesetz sind vor allem in der Kulturszene gross. Vor allem grösseren professionellen Institutionen, war es ein Anliegen, dass der Kanton sie jährlich wiederkehrend mit Beiträgen fördert. Dies hat die Regierung nun berücksichtigt und einen entsprechenden Passus in das Gesetz aufgenommen.
Schwerpunkt vom Kanton fehlt
Dies bringe Planungssicherheit über mehrere Jahre hinweg, heisst es dazu bei der Regierung. Dass die Förderung des professionellen Kulturschaffens nun explizit ins Gesetz geschrieben werden soll, freut Ute Haferburg, Direktorin des Theater Chur. Noch vermisse sie aber eine Schwerpunktsetzung von Seiten des Kantons, sagte sie auf Anfrage.
Das Kulturgesetz hatte im Vorfeld bereits für Diskussionen gesorgt, viele Kulturschaffenden hätten es gerne gesehen, wenn man sie von Beginn weg einbezogen hätte.
Es ist halt so, dass wir in Graubünden zuerst einen Vorschlag machen und dann diesen zur Diskussion stellen.
«Es ist halt so, dass wir in Graubünden das System haben, zuerst einen Vorschlag zu machen und dann diesen zur Diskussion zu stellen», sagt darauf der zuständige Regierungsrat Martin Jäger.Bis Mitte April haben nun interessierte Kreise Zeit, ihren Kommentar und ihre Änderungswünsche ans Kulturdepartement zu senden.