Die Regierung Graubündens möchte mit der Revision des Jagdgesetztes einzelne Punkte der Volksinitiative «Für eine naturverträgliche und ethische Jagd». Diese seien zum Teil berechtigt, heisst es in einer Mitteilung.
So würde zum Beispiel die Einführung bleifreier Kugel- und Schrotmunition vorgeschrieben, sobald dies aus Sicherheitsgründen und aufgrund tierschützerischer Überlegungen verantwortet werden kann. Und es soll verboten sein, die Jagd in angetrunkenem Zustand oder bei übermässigem Betäubungsmitteleinfluss auszuüben. So sollen Wildhüter in Zukunft Alkoholkontrollen bei den Jägern durchführen.
Erhöhung der Patentgebühren
Als weitere Änderung soll künftig die Fallenjagd verboten werden und das Jagdpatent kostet neu 800 anstatt 697 Franken.