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Graubünden Bündner Parlament ändert Gesetz über Prämienverbilligungen

Das Bündner Parlament hat am Mittwoch «unerwünschte Effekte» bei der Verbilligung von Krankenkassenprämien beseitigt. Die Prämienvergünstigung wird nur noch an Personen ausgezahlt, welche über wenig Geld verfügen und nicht an solche, die wenig Geld versteuern.

Das Geschäft war unbestritten und wurde einstimmig verabschiedet. Die Korrektur tritt Anfang 2014 in Kraft. Der Kanton verspricht sich davon jährliche Einsparungen von rund 12 Millionen Franken. Für das nächste Jahr wird mit Prämienverbilligungen von insgesamt noch 95 Millionen Franken gerechnet. Der Bund übernimmt

davon knapp die Hälfte.

Die Prämienverbilligung wurde bisher aufgrund des steuerbaren Einkommens und eines Teils des steuerbaren Vermögens bestimmt. Je weniger versteuert wurde, desto stärker beteiligte sich der Kanton an der Krankenkassen-Prämie. Verschiedene Steuerabzüge verfälschen aber das Bild über die tatsächliche finanzielle Situation der Versicherten und begünstigen die Auszahlung der

Prämienverbilligung.

Personen, die steuerrechtliche Abzüge vornehmen konnten, profitierten doppelt: Ihre Steuerbelastung sank und sie hatten früher Anspruch auf die Prämienverbilligung.

Steuerabzüge werden nicht mehr angerechnet

Der Bündner Grosse Rat hat nun mit einer Teilrevision des Krankenversicherungs-Gesetzes Gegensteuer gegeben. Steuerabzüge, die nicht sozial- oder familienpolitischer Art sind, werden bei der Berechnung des ausschlaggebenden Einkommens nicht mehr berücksichtigt und damit auch bei der Berechnung der

Prämienverbilligung nicht mehr.

Konkret betroffen sind namentlich Einzahlungen in Vorsorgeeinrichtungen, Spenden an gemeinnützige Institutionen und politische Parteien sowie Instandstellungskosten für Liegenschaften.

Eine zweite Anpassung betrifft das steuerbare Vermögen. 2011 wurden in Graubünden die steuerfreien Beträge erhöht. Als Folge reduzierte sich bei vielen Steuerzahlern das steuerbare Vermögen. Damit aber wuchsen die Ansprüche auf die Verbilligung.

Das Parlament hat diesen unerwünschten Nebeneffekt nun eliminiert. Neu wird für die Berechnung des Prämien nicht auf das steuerbare Vermögen abgestellt, sondern auf das Reinvermögen.

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