Die kantonale Exekutive gibt der Kantonshauptstadt buchstäblich den Tarif auf das neue Jahr hin durch. Wie die Kantonsregierung am Donnerstag informierte, wird in Chur per Anfang 2017 die Mengengebühr um 60 Rappen auf 1,35 Franken pro Kubikmeter Wasserbezug angehoben. Laut Regierungsangaben entsprechen die gegenwärtigen Bestimmungen in Chur über die Finanzierung der Abwasseranlagen nicht dem übergeordneten Recht.
Wenn eine Gemeinde nicht in der Lage sei, bundesrechtskonforme Abwassergebühren zu erheben, sei die Kantonsregierung verpflichtet einzuschreiten. Das bedeute, dass die Bündner Regierung anstelle der Stadt Chur eine gesetzeskonforme Gebührenregelung erlasse, hiess es.