Das Tessiner Gesetz über die Gewerbebetriebe verlange eine Reihe Auflagen von Firmen, die im Südkanton Arbeiten ausführen wollten.
- Laut der Bündner Regierung müssten Firmen einen Strafregisterauszug des Betriebsinhabers und des Geschäftsleiters vorlegen, Betreibungsregisterauszüge, Versicherungsnachweise, Diplome und Fachausweise.
- Zudem würden Gebühren für den Ersteintrag sowie für die technische Überprüfung der Berufskenntnisse und jährlich wiederkehrende Gebühren für die Nachführung des Registers erhoben.
Die Bündner Regierung ist sich eigenen Angaben zufolge bewusst, dass diese Massnahmen nicht gegen schweizerische Unternehmen gerichtet sind. Trotzdem sei das Gesetz der falsche Weg. Es tangiere die Grundwerte des wirtschaftlichen Zusammenlebens wie faire Konkurrenz, gegenseitiges Vertrauen, Treu und Glauben sowie gegenseitige Akzeptanz.