Das Bündner Kantonsparlament lehnte die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips anstelle des geltenden Geheimhaltungsgrundsatzes letztmals im Oktober 2011 auf Antrag der Regierung ab. Neben Graubünden kennen nur die Kantone Nidwalden,
Appenzell Innerrhoden und Glarus das Geheimhaltungsprinzip.
Zumindest in Graubünden könnte der Wind drehen. Die Kantonsregierung befürwortet mehr Transparenz in der Verwaltung nach den Regeln des Öffentlichkeitsprinzips, wie aus der am Montag veröffentlichten Antwort auf einen Vorstoss der SP-Grossratsfraktion hervorgeht.
Die Exekutive schreibt, verschiedene Vorkommnisse der letzten Zeit hätten dazu geführt, dass die Herstellung von «Öffentlichkeit» als nicht mehr genügend beurteilt werde. Erwähnt werden in diesem Zusammenhang «mutmassliche Korruptionsfälle» beim Bund einerseits, andererseits Gesuche um Einsicht in amtliche Dokumente im Kanton Graubünden.