Das Kantonsparlament hatte im Dezember letzten Jahres eine Vereinfachung des Wahlverfahrens beschlossen: Stimmzettel zum Ankreuzen statt Namen schreiben. Allerdings war das Ankreuzen in der Vernehmlassung zur Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte umstritten.
Die Befürworter denken, das Stimmvolk sei besser informiert, wenn auf den Wahlzetteln die Namen der Kandidierenden vorgedruckt sind. Gegner wiesen in der Vernehmlassung darauf hin, das bestehende System habe sich bewährt.
Weil die Vernehmlassung kein eindeutiges Bild ergeben hat, möchte es die Bündner Regierung vom Parlament nochmals wissen: Sollen künftig wirklich Wahlzettel mit vorgedruckten Namen zum Ankreuzen an die Stimmberechtigten verteilt werden? Diese Frage soll das Parlament in der August-Session beantworten.