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Graubünden Bündner Sonderjagd kommt vorerst nicht vors Volk

Das Bündner Stimmvolk soll nicht über die Abschaffung der umstrittenen Sonderjagd abstimmen dürfen. Das Kantonsparlament hat eine Initiative, welche die Abschaffung verlangt, nach einer mehrstündigen Diskussion für ungültig erklärt.

Die Gegner der Sonderjagd im November und Dezember sagen, es komme dabei immer wieder zu ethisch, wildbiologisch und jagdlich verwerflichen Szenen, da verschiedene Regeln der ordentlichen Jagd ausser Kraft seien.

Die Kantonsregierung beantragte dem grossen Rat, gestützt auf zwei Gutachten, die Initiative für ungültig erklären zu lassen. Das Begehren verstosse gegen das Jagdgesetz und das Waldgesetz des Bundes.

Ersteres verlangt, mit der Jagd sei eine gut durchmischte, gesunde Wildpopulation zu erreichen, zweites fordert eine Regulierung der Wildbestände, damit die Wildschäden am Wald ein tragbares Mass nicht überschreiten.

Die Parlamentsmehrheit folgte der Argumentation der Regierung. Sie sah es als erwiesen an, dass mit den Forderungen und Vorschlägen der Initiative die Vorgaben der beiden Bundesgesetze nicht erfüllt werden könnten.

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