Das Bundesverwaltungsgericht setzt einen Schlusspunkt unter einen Streit um den Taxpunktwert für Tarmed-Leistungen. Es hiess eine Beschwerde des Krankenkassenverbandes Santésuisse und knapp 50 Krankenversicherern gut. Das Gericht hiess den von der Bündner Kantonsregierung festgesetzten Wert von 85 Rappen auf. Die Begründung: Der entsprechende Tarif der frei praktizierenden Ärzten betrage ebenfalls 82 Rappen.
Die Bündner Regierung war eingeschaltet worden, weil sich die Tarifpartner, die Krankenkassen auf der einen sowie der Bündner Spital- und Heimverband auf der anderen Seite, nicht hatten einigen können.
Das Urteil kann nicht mehr angefochten werden. Der Chef des Bündner Gesundheitsamtes, Rudolf Leuthold, sagte am Freitag auf Anfrage, es sei nun Sache der Tarifpartner, das Gerichtsurteil umzusetzen.