Der GPK-Bericht
Die GPK des Grossen Rates hatte der Finanzkontrolle den Auftrag erteilt, um die Rolle des Kantons beim Verkauf der Therme im Bergdorf Vals zu klären. Die Finanzkontrolle verfasste darüber einen vertraulichen Bericht, der Ende September letzten Jahres in Auszügen in der Tageszeitung "Bündner Tagblatt" publiziert wurde.
Daraufhin reichte die GPK Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung ein. Innerhalb der Verwaltung hatte eine Vielzahl von Personen Zugriff darauf. Die Staatsanwaltschaft befragte eigenen Angaben zufolge mehrere Personen. Doch liess sich der Kreis jener Personen nicht einschränken, die für eine Weiterleitung des Berichts in Frage gekommen wären.
Weitere Untersuchungen wären nicht mehr verhältnismässig gewesen, schrieb die Staatsanwaltschaft. Zur Einstellung der Untersuchungen führte letztlich der Umstand, dass kein konkreter Tatverdacht gegen eine bestimmte Person erhoben werden konnte.