Das Bündner Parlament überwies am Mittwoch mit 88 zu 14 Stimmen einen Vorstoss, mit dem die Regierung beauftragt wird, beim Bund eine Standesinitiative einzureichen. Darin soll auf die Probleme bei der Umsetzung des Gewässerschutzes für die Kantone, die Landwirtschaft, die Gemeinden und Grundbesitzer aufmerksam gemacht werden.
Die Mehrheit des Bündner Grossen Rates vertritt die Meinung, dass die Bundesverwaltung das Gewässerschutzgesetz nach der Revision durch das Parlament auf Verordnungsstufe «unhaltbar verstärkt» hat. Kritisiert wird vor allem ein Verlust an landwirtschaftlichem Kulturland.
Das Bündner Parlament ist nicht das einzige, das sich an den Vorschriften zum Gewässerschutzgesetz stört. Beim Bund im gleichen Sinne interveniert haben die Parlamente der Kantone Nidwalden, Aargau, Luzern, Schwyz und St. Gallen.