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Graubünden Bündner Wahlsystem bleibt umstritten

Das 120-köpfige Bündner Kantonsparlament wird im Majorzverfahren gewählt. Dazu wurde beim Verwaltungsgericht des Kantons eine Beschwerde eingereicht. Das Urteil: Die Beschwerde sei zu spät eingereicht worden und das Gericht sei sowieso nicht zuständig.

Im Mai 2014, einen Tag nach den Grossratswahlen, reichten 30 Privatpersonen beim Bündner Verwaltungsgericht eine Beschwerde ein. Sie rügen das Majorzsystem wegen dessen Verzerrung der Stimmkraft als verfassungswidrig. So sind im kleinsten Wahlkreis (Avers) 159 Stimmen für ein Grossratsmandat nötig, im Kreis Churwalden dagegen 1922 Stimmen.

Beschwerde viel zu spät eingereicht

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Zu spät und am falschen Ort eingereicht
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Wie aus dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil hervorgeht, beantwortete das Gericht wegen einer Verspätung die zentrale Frage nicht, ob das Bündner Wahlsystem verfassungskonform sei. Die Beschwerdeführer hätten ihre Beschwerde laut Gericht 2013 einreichen müssen. Damals publizierte die Regierung im kantonalen Amtsblatt für jeden der 39 Kreise die Zahl der zu wählenden Abgeordneten für die Legislaturperiode 2014-2018.

Man könne nicht den Ausgang einer Wahl abwarten, um einen bereits viel früher festgelegten Wahlmodus anzufechten, schrieb das Gericht. Zudem liess es durchblicken, dass es auf die Beschwerde sowieso nicht eingetreten wäre.

Entscheidet nun das Bundesgericht?

Das Verwaltungsgericht kann eigenen Angaben zufolge als Verfassungsinstanz angerufen werden. Doch beschränkt sich die Prüfungsbefugnis darauf, ob kantonale Gesetze und Verordnungen in Einklang stehen mit der kantonalen Verfassung.

Wegen der Gewaltentrennung darf das Verwaltungsgericht hingegen nicht überprüfen, ob die Kantonsverfassung selber rechtmässig ist. Das Urteil kann beim Bundesgericht angefochten werden.

Über einen Weiterzug des Verwaltungsgerichtsurteils haben die Beschwerdeführer noch nicht entschieden, wie aus deren Kreis zu erfahren war. Das höchste Gericht hat schon die Wahlsysteme von mehreren Zentralschweizer Kantonen beanstandet, darunter jene in Zug, Schwyz und Nidwalden. Gerügt wurde in allen Fällen die unterschiedliche Stimmkraft in den Wahlkreisen.

Das Majorzsystem zur Wahl des Bündner Kantonsparlaments ist ein politischer Dauerbrenner. Mehrere Vorstösse und Volksabstimmungen brachten keinen Wechsel zum in der Schweiz üblichen Proporzverfahren. Nach dem Majorz gewählt wird sonst nur noch in Appenzell Innerrhoden.

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