Seit dem Niederlassungsgesetz von 1874 sind die Bürgergemeinden in Graubünden ein sensibles Thema. In diesem Jahr war es, als die Abgrenzung zwischen den politischen- und den Bürgergemeinden ihren Anfang nahm.
Streitereien zwischen den Bürgern und den Niedergelassenen waren keine Seltenheit. Die Bürger kämpften von Beginn weg für ihre Rechte und die Existenz ihrer Institution, der Bürgergemeinde.
Diese wechselvolle Geschichte hat nun der Historiker Simon Bundi in einer Studie aufgearbeitet. Dabei zeigt sich, erst 1974 wurden die Kompetenzen der beiden Institutionen zum ersten Mal richtig geregelt.
Seine Recherchen sind in einem mehr als 470 Seiten umfassenden Buch erschienen.