Davos verliert eine Institution: «Die Bolgen Plaza», eine der bekanntesten Après-Ski-Bars Graubündens, muss nach 20 Jahren neu schon um 19 Uhr schliessen. Ein lärmempfindlicher Zweitwohnungsbesitzer erzwang das frühe Lichterlöschen vor Bundesgericht. Für den Betrieb des in einer Landwirtschaftszone liegenden Fest-Lokals mit Restaurant bis in späte Nachtstunden hinein fehle seit Jahren die rechtliche Legitimation, befand das Gericht in Lausanne.
Kein Bezug mehr zum Wintersport
Die notwendige «Standortgebundenheit» des Betriebs sei nicht mehr gegeben, urteilten die Richter. Die vom Kanton 1995 und 1997 erteilte Bau- und Ausnahmebewilligung erlaube nur eine Nutzung mit Bezug zum Wintersport. Diesen gebe es aber nicht mehr, da seit 2004 am Jakobshorn kein Nachtskifahren mehr stattfinde.
Es sei davon auszugehen, dass sich das Gastronomie- und Unterhaltungsangebot der «Bolgen Plaza» nach 19 Uhr an das allgemeine Publikum richte, befand das Gericht. Eine solche Nutzung sei aber nicht standortgebunden und damit laut Raumplanungsgesetz nicht bewilligungsfähig.
Touristiker sind konsterniert
«Der Entscheid des Bundesgerichts ist für uns ein Schlag in die Magengrube», schreibt Reto Branschi, CEO der Destination Davos Klosters, in einer Stellungnahme. Es scheine, als wäre das Tourismus-Verständnis abhanden gekommen. Davos verliere das bekannteste Après-Ski-Lokal. Und damit eines der Aushängeschilder und einen der Beweggründe, in den Wintersport zu reisen.
Es stimme nachdenklich, wenn Zweitwohnungsbesitzer einen solchen Entscheid aus rein persönlichem Interesse erwirken könnten, so Branschi. Eine Jahrzehnte lange Tradition einer Unternehmung werde unterbunden und ein ausgewiesenes Gästeinteresse verhindert.