2008 kam es zu einem gravierenden Unfall auf dem Cresta Run bei St. Moritz: Ein britischer Soldat prallte gegen einen Holzpfosten und verlor seinen rechten Fuss. Seither ist es ein Hin und Her zwischen den Gerichten. Auch nach acht Jahren ist immer noch ungeklärt, ob jemand am Unfall schuld ist.
Weitere Rüge an die Adresse des Bündner Kantonsgerichts
Das Bundesgericht hat sich bereits zweimal mit dem Fall beschäftigt und ihn wegen Verfahrensmängeln an das Bündner Kantonsgericht zurückgewiesen. 2011 rügten die Bundesrichter die Bündner Kollegen, weil gewisse Fakten nicht korrekt abgeklärt wurden – der Fall müssse nochmals aufgerollt werden.
Urteil 6B_260/2016
Im Mai dieses Jahres hob das Bundesgericht ein weiteres Urteil im gleichen Fall auf (siehe Bericht vom 5.2.2016 ), «wegen Verletzung elementarer Verfahrensrechte». Die Richter kritisieren das schriftliche Verfahren. Das Kantonsgericht habe sich nicht auf rechtliche Fragen beschränkt (wie in der Strafprozessordnung vorgesehen), sondern sich auch zum Hergang selber geäussert, der umstritten ist.
Wenn ein Gericht Beweise würdige, sei ein schriftliches Verfahren nicht mehr möglich, schreibt das Bundesgericht in sinem Urteil vom 25. Mai 2016. Deshalb «erschien eine mündliche Berufungsverhandlung von vornherein zwingend».
Bereits zum dritten Mal liegt nun also der Fall «Cresta Run» beim Bündner Kantonsgericht. Auf Anfrage heisst es dort, der Termin für die mündliche Verhandlung stehe noch nicht fest.