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Graubünden Bundesgericht verordnet Nachsitzen

Bis vor Bundesgericht haben eine Schülerin und ihre Eltern gegen eineinhalb Stunden Nachsitzen gekämpft, die der 14jährigen für eine Disziplinlosigkeit aufgebrummt wurden. Ihre letzte erfolglose Beschwerde kostet die Familie 2000 Franken an Gerichtsgebühren.

Die Oberschule der Gemeinde Klosters-Serneus hatte 2011 im Gebiet Parsenn ihren Skitag durchgeführt. Bei der Schlussabfahrt wurde eine Schülergruppe angewiesen, gemeinsam nach Klosters zurückzukehren. Die 14jährige und andere Schüler hielten sich nicht daran und wurden dafür zu eineinhalb Stunden Nachsitzen verdonnert.

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Bundesgericht beschäftigt sich mit Nachsitzen (19.08.2013)
01:37 min
abspielen. Laufzeit 1 Minute 37 Sekunden.

Die bestrafte Schülerin, beziehungsweise deren Eltern, starteten dagegen einen juristischen Feldzug. Nach dem Schulrat, dem Bündner Erziehungsdepartement und dem kantonalen Verwaltungsgericht sind sie nun aber auch vor Bundesgericht erfolglos geblieben.

In ihrer Beschwerde hatten sie unter anderem argumentiert, dass die restlichen Gruppenmitglieder zu Unrecht nicht als Zeugen angehört worden seien. Laut Bundesgericht war dies jedoch nicht erforderlich. Der Gang nach Lausanne kostet die streitbare Familie neben ihren Auslagen für den Anwalt 2000 Franken Gerichtsgebühren.

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