Seit über einem halben Jahrhundert finanzieren sich die Bündner Landeskirchen über die Kultussteuer. Bei der katholischen Landeskirche macht diese 90 Prozent der Einnahmen aus, bei der evangelisch-reformierten rund ein Drittel. Das schreibt die Bündner Regierung in ihrer Botschaft zur Vorlage.
Zahlen müssen die Kultussteuer heute alle juristischen Personen. Dazu gehören unter anderem Aktiengesellschaften oder GmbHs. Nicht betroffen sind Selbstständige oder Einzelfirmen.
Kritisiertes Businessmodell
Eingeführt wurde diese Kirchensteuer für Unternehmen 1959. Die Landeskirchen wendeten sich damals an die Bündner Regierung, berichteten von ihren Finanznöten und forderten die Einführung der Steuer, die andere Kantone bereits kannten.
Über ein halbes Jahrhundert später fordern nun die Jungfreisinnigen die Abschaffung der Kultussteuer. Ihre Argumente: Mit der Abschaffung würde das Gewerbe entlastet und auch Unternehmen sollten die Wahlfreiheit haben, ob sie der Kirche Geld geben oder nicht.
Zuversicht bei den Kirchen
8 Millionen Franken weniger würden damit an die beiden Landeskirchen fliessen. Das wäre ein Problem, bestätigten die beiden Landeskirchenpräsidenten Placi Berther (kath.) und Andreas Thöny (ref.). Einen Plan B bei einem Ja zur Initiative haben sie nicht.
Die Kultussteuer war bereits 2002 umstritten, als die Kantonsverfassung überarbeitet wurde. Das Parlament sprach sich damals mit 54 zu 50 Stimmen für eine Abschaffung aus, änderte diesen Entscheid aber später nochmals.
Ob das Parlament zur Initiative der Jungfreisinnigen einen Gegenvorschlag ausarbeitet, zeigt sich im Oktober. Dann ist das Geschäft im Grossen Rat.