Generalvikar Martin Grichting, Stellvertreter des Churer Bischofs Vitus Huonder, wollte am Mittwoch in Chur mit seinen Anträgen eine Kommission einsetzen: Sie sollte Vorschläge ausarbeiten zur Umsetzung des Vademecums für die Zusammenarbeit von katholischer Kirche und staatskirchenrechtlichen Körperschaften wie Landeskirchen und Kirchgemeinden.
Grichtings Anträge wurden allerdings deutlich verworfen. Die Mehrheit des Corpus catholicums schloss sich der exekutiven Verwaltungskommission an, die ein gemeinsames Vorgehen aller sieben katholischen Landeskirchen des Bistums Chur empfiehlt.
Terminiert auf Ende November ist die Herbstsitzung der Biberbrugger Konferenz mit der Churer Bistumsleitung um Bischof Vitus Huonder. Die Biberbrugger Konferenz ist die Vereinigung der sieben Kantonalkirchen des Churer Bistums.
Eine «Diskussionsgrundlage»
Das Vademecum zum Staatskirchenrecht der Schweizerischen Bischofskonferenz wurde im August durch das Bistum Chur veröffentlicht. Verabschiedet hatten die Richtlinien die Schweizer Bischöfe bereits im Frühjahr.
Offenbar sind sich die Bischöfe nicht alle restlos einig über den Stellenwert dieser Richtlinien. Während der Churer Bischof und seine Entourage mit Vehemenz Reformen des Kirchenrechts anmahnen, bezeichnet Markus Büchel, Präsident der Bischofskonferenz, die Richtlinien in einer Erklärung von Ende August als
«Diskussionsgrundlage seitens der Bischöfe».
Das Vademecum bestimmt unter anderem, dass Kantonalkirchen oder Kirchgemeinden lediglich helfenden Charakter für die römisch-katholische Kirche haben sollen. Zur Debatte steht ausserdem die Pfarrwahl, bei der eine Stärkung der Position des Bischofs angestrebt werden soll.