Bisher konnten die Fahrkosten von und zur Arbeitsstelle unbeschränkt hoch bei der Steuererklärung abgezogen werden. Jetzt will die Regierung den Abzug auf 9000 Franken beschränken.
Bund kürzt auch
Die Regierung verweist auf den Bund, der ab 2017 den Pendlerabzug auf maximal 3000 Franken beschränke. Die Kantone seien angehalten, entsprechende Limiten einzuführen. Die Bündner Regierung nehme mit ihrem höheren Maximalabzug auf die Besonderheiten des Kantons und die teilweise langen Anfahrtswege Rücksicht.
Relativ hoch
9000 Franken sind im Ostschweizer Vergleich eine hohe obere Grenze für den Abzug. St.Gallen zum Beispiel will den Abzug auf 3655 Franken, der Thurgau auf 6000 Franken beschränken. In beiden Kanton werden Unterschriften gegen diese Beschränkung gesammelt.
Der Grosse Rat des Kantons Graubünden behandelt die Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes im August. In ersten Reaktionen haben Parteien bereits Widerstand angekündigt.