Graubünden - Ehemaliger Ems-Mitarbeiter wird schuldig gesprochen
Im Wirtschaftsspionage-Prozess um die Firma «Ems-Chemie» in Domat-Ems kommt das Bundesstrafgericht am Freitag zu einem Urteil. Ein ehemaliger Mitarbeiter des Unternehmens wird zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Ein weiterer Angeklagter wird freigesprochen.
Der frühere Angestellte der «Ems-Chemie» schickte einem befreundeten Unternehmer im Jahr 2006 zwei Emails mit geheimen Informationen. Das Bundesstrafgericht verurteilte ihn deshalb zu einer bedingten Geldstrafe von 4000 Franken.
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Der Unternehmer, der die Emails erhielt, stand ebenfalls vor Gericht. Auch ihm wurde die Verletzung von Fabrikations- und Geschäftsgeheimnissen vorgeworfen. Da er aber keine Informationen weitergegeben hatte, wurde er freigesprochen.
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