Graubünden - Ehemaliger Ems-Mitarbeiter wird schuldig gesprochen
Im Wirtschaftsspionage-Prozess um die Firma «Ems-Chemie» in Domat-Ems kommt das Bundesstrafgericht am Freitag zu einem Urteil. Ein ehemaliger Mitarbeiter des Unternehmens wird zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Ein weiterer Angeklagter wird freigesprochen.
Der frühere Angestellte der «Ems-Chemie» schickte einem befreundeten Unternehmer im Jahr 2006 zwei Emails mit geheimen Informationen. Das Bundesstrafgericht verurteilte ihn deshalb zu einer bedingten Geldstrafe von 4000 Franken.
Der Unternehmer, der die Emails erhielt, stand ebenfalls vor Gericht. Auch ihm wurde die Verletzung von Fabrikations- und Geschäftsgeheimnissen vorgeworfen. Da er aber keine Informationen weitergegeben hatte, wurde er freigesprochen.
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