Das Bundesstrafgericht habe moniert, dass es die Bundesanwaltschaft unterlassen habe, erneut Stellungnahmen der Beschuldigten einzuholen, neue Einvernahmen durchzuführen und die aktuellen persönlichen Verhältnisse der Beschuldigten zu klären, teilte Ems am Donnerstag mit.
Beim Fall handelt es sich um vermutete Verletzung von Fabrikations- und Geschäftsgeheimnissen durch Dritte sowie ehemalige Mitarbeiter. Bereits im Juni 2012 hatte ihn das Bundesstrafgericht an die Bundesanwaltschaft retourniert. Einen Monat später wurde die erste Anklage an die Bundesanwaltschaft zurückgewiesen, wie Ems schreibt.