Seit 2008 ist die Rhätische Bahn mit ihrer Albula-Bernina-Linie Teil des UNESCO-Weltkulturerbes. Unter Schutz steht nicht nur die Bahnlinie, sondern auch ein Teil der Umgebung, die als Kulisse für die Bahnfahrt dient.
Das Oberengadiner Dorf Samedan direkt neben der Bahnlinie gehört deshalb teilweise zum Welterbe, manche Gebiet stehen unter Schutz.
2011 entschied die Gemeindeversammlung das Gebiet Sper l'En beim Dorfeingang neu als Hotel- und Wohnzohne zu definieren. Dagegen wehrten sich Private, der Fall ging vor Gericht. Im Januar 2015 kam das Bündner Verwaltungsgericht zum Schluss, diese Umzonung sei nicht erlaubt.
UNESCO-Richtplankarte nicht richtig angeschaut
Das fragliche Gebiet befinde sich in der «qualifizierten Pufferzone» des UNESCO-Welterbes, einer besonders geschützten Zone. Für die Zonenplanänderung sei deshalb ein umfangreiche Abklärungen notwendig, die fehlten. Das Verwaltungsgericht hob deshalb die Zonenplanänderung auf.
Die Gemeinde Sameden war nicht einverstanden und zog das Urteil weiter. Das Bundesgericht schreibt nun seinem Urteil, dass ein «offenkundiges Versehen» passiert sei: «Wie sich aus der Richtplankarte UNESCO-Welterbe ohne weiteres ergibt» liege das fragliche Gebiet nicht in der «qualifizierten Pufferzone» mit höherem Schutz, sondern nur in der «einfachen Pufferzone» (siehe Karte). In einer einfachen Pufferzone seien weniger Abklärungen notwendig und diese habe die Gemeinde bereits gemacht.
Offensichtlich unhaltbar und demnach willkürlich
Weil das Bündner Verwaltungsgericht also vom falschen Pufferzonentyp ausgegangen sei, habe es die falschen Schlüsse gezogen und darum laut Bundesgerichtsurteil willkürlich entschieden.
Nun muss das Verwaltungsgericht die ganze Angelegenheit nochmals prüfen und zwar mit Blick auf die geltende Richtplankarte für dieses Gebiet.
Urteil Bundesgericht 1C_131/2015
SRF1, Regionaljournal Graubünden, 17:30 Uhr; habs