Die Volksinitiative für nur eine Fremdsprache in der Primarschule wird in der April-Session vom Bündner Grossen Rat behandelt. Die Regierung beurteilte das Volksbegehren und beantragt, die Initiative für ungültig zu erklären.
Das Volksbegehren verstosse gegen Bundesrecht und die Kantonsverfassung. Zudem benachteilige es romanisch- und italienischsprachige Schülerinnen und Schüler, argumentiert die Regierung. Sie stützt sich ab auf ein Gutachten, das an der Universität St. Gallen bei Rechtsprofessor Bernhard Ehrenzeller eingeholt wurde.
Die Initianten sind anderer Meinung. Sie veröffentlichten ein Schreiben an die Mitglieder der vorberatenden Grossratskommission sowie eine externe Beurteilung der Volksinitiative durch den Bündner Rechtsanwalt Otmar Bänziger.
Gutachter mit anderem Schluss
Bänzinger kommt zum Schluss, dass weder in der Botschaft der Regierung noch im Gutachten der Universität St. Gallen erläutert wird, weshalb oder inwiefern die «angeblichen Verletzungen des Bundesrechts oder der Kantonsverfassung offensichtlich» seien. «Die blosse Behauptung vermag die Begründung nicht zu ersetzen», schreibt Bänziger.
Und weiter heisst es im Gutachten: Es «dürfte eher kein offensichtlicher Verstoss vorliegen, so dass die Initiative vom Grossen Rat eigentlich für gültig erklärt werden müsste».
Im Kanton Graubünden lernen die Kinder ab der dritten Primarschulklasse im Fremdsprachenunterricht eine der drei Kantonssprachen Italienisch, Romanisch oder Deutsch. Englisch ist ab der fünften Klasse Pflicht.