Die vier Gemeinden müssen den Kantonsbeitrag unter sich aufteilen, wie die Regierung am Donnerstag mitteilte. Eröffnet der Kanton weitere Asylzentren, werden die Standortgemeinden auf Gesuch hin ebenfalls entschädigt.
Die Entschädigung im Zusammenhang mit Kollektivunterkünften des Asylwesens wird nur solange an die Gemeinden ausgerichtet, bis die Reform des Finanzausgleichs in Kraft tritt. Mit der Umsetzung der Reform wird im Rahmen des Ressourcenausgleichs und des Lastenausgleichs den Anliegen der Gemeinden mit Asylzentren Rechnung getragen.