Der Kanton Graubünden ist einer der letzten Kantone, welcher noch das Geheimhaltungsprinzip kennt. Konkret: Alle Dokumente sind für Bürgerinnen und Bürger nicht einsehbar, ausser sie beweisen ihr spezielles Interesse daran.
Alles öffentlich
Neu soll jetzt alles im Grundsatz öffentlich werden. Die Regierung hat dazu den Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung geschickt. Das Gesetz gelte grundsätzlich für alle öffentlichen Organe, insbesondere für die Behörden, Verwaltungen und Kommissionen des Kantons, der Regionen und Gemeinden. Anwendbar sei es auch auf den Grossen Rat und die Legislativorgane der Regionen und Gemeinden.
Öffentliche Gemeindeversammlungen
Ebenfalls miteinbezogen sind die Gemeindeversammlungen und Sitzungen der Gemeindeparlamente. Diese sind an vielen Orten für die Öffentlichkeit nicht zugelassen. Die Regierung will nun gleichzeitig mit dem Öffentlichkeitsgesetz das Gemeindegesetz ergänzen.
Darin soll klar geregelt sein, dass die Sitzungen der kommunalen Legislativorgane - Gemeindeversammlungen und Gemeindeparlamente – öffentlich sind.
Keine Schlichtungsstelle
Die Regierung will allerdings keine Schlichtungsstelle, welche bei Nichtgewährung des Öffentlichkeitsprinzips eingreifen könnte. Laut Auskunft der Standeskanzlei stützt sich die Regierung dabei auf Erfahrungen in anderen Kantonen, welche eine solche Schlichtungsstelle ebenfalls nicht hätten.
Die Bündner Regierung muss dieses neue Gesetz schaffen, nachdem ihm der Grosse Rat letzten Sommer dazu einen entsprechenden Auftrag gab. Der Gesetzesentwurf geht bis Ende April in die Vernehmlassung.